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Stoffpreisgleitung der öffentlichen Hand erneut verlängert

Am 6. Dezember 2022 hat das Bundesministerium für Wohnen Stadtentwicklung und Bauwesen einen weiteren Erlass zum Thema Lieferengpässe und Preissteigerungen veröffentlicht. Die bereits Ende März 2022 getroffenen Maßnahmen, welche zunächst mit Erlass vom 22. Juni 2022 verlängert worden waren, werden hierdurch bis zum 30. Juni 2023 verlängert. Auch von Seiten des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr liegt ein entsprechender Erlass vor. Das Bayerische Bauministerium hat die Bundeserlasse mit Schreiben vom 19. Dezember 2022 für den Bereich der Bayerischen Staatsbauverwaltung sowie den Bereich der Bayerischen Wasserwirtschaftsverwaltung inhaltgleich übernommen.

Inhaltlich ergeben sich keine Änderungen zur aktuell geltenden Rechtslage. Insoweit verweisen wir auf unseren Newsartikel vom 13. Juni 2022.

Stoffpreisgleitung