Zum 1. Januar 2021 erhöhen sich die Mindestlöhne 1 und 2 jeweils um 30 Cent. Der Mindestlohn 1 steigt daher auf 12,85 Euro, der Mindestlohn 2 im Westen auf 15,70 Euro und in Berlin auf 15,55 Euro. Dies bedeutet für den Mindestlohn 1 eine Erhöhung um 2,4 Prozent und für den Mindestlohn 2 eine Erhöhung um 2 Prozent. Der Tarifabschluss hat eine Laufzeit bis 31. Dezember 2021.
Neue Kopfpauschale für Angestellte
Neben der Erhöhung der Mindestlöhne konnten sich die Tarifvertragsparteien auch auf eine Änderung des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren (VTV) einigen. Insbesondere wurde ein Kopfbeitrag pro Angestellten in Höhe von 18 Euro monatlich neu eingeführt. Mit dieser Kopfpauschale wird erstmals auch die Zahl der Angestellten bei der Finanzierung des Berufsbildungsverfahren berücksichtigt. Da die Ausbildung bis dato ausschließlich durch die Ausbildungsbeitragssätze für gewerbliche Arbeitnehmer finanziert wurde, führt die Kopfpauschale für Angestellte nun zu einer faireren Kostenverteilung.